ANFRAGE AN MINISTERIN



Anfrage BR Schennach an Ministerin Kdolsky
 
Aus den Arztpraxen wird immer wieder berichtet, dass der Versicherungswechsel von
Patienten im e-card-System nur sehr zeitverzögert vollzogen wird? - Dazu und zu anderen
für niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte interessanten Punkte stellte der Bundestagsabgeordnete der Grünen Stefan Schennach Fragen an die Gesundheitsministerin.

 
Die Ministerin stellte klar, dass die abgefragte durchschnittliche Ummeldungsunsicherheit
bei An- und Abmeldung von 12 Wochen bei Saisonarbeitskräften mit Versicherungswechsel
generell unvertretbar wäre; sie sei aber, wie die Erfahrungen des Hauptverbandes zeigen,
so die Ministerin weiter, bei ordnungsgemäßem Meldeverhalten ohnehin nicht vorhanden.

Auf die Frage ob, sollten diese Fristen kurzfristig nicht reduzierbar sein, den Praxen für die aufwendigen Telefonnachfragen Entschädigungen bezahlt werden sollten, gab es auch eine inter¬essante Aussage der Gesundheitsministerin, indem sie antwortet:
„Nochmals weise ich darauf hin, dass im Regefall die Bearbeitungsfristen bei den Sozialversicherungsträgern sehr kurz sind. Allfällige telefonische Nachfragen liegen wohl im
Rahmen des Serviceangebotes kundenorientierter Dienstleistungsberufe, ohne dass hiefür im Einzelfall Forderungen aufgestellt werden sollten. Im Übrigen haben die Ärzte/Ärztinnen für
die Ein-führung der e-card namhafte Beträge erhalten. Allein an Barzahlungen wurden seitens
der Sozialversicherung ca. 9,2 Mio. € geleistet.“

Offensichtlich waren also die vor Jahren für Investitionen zum Umstieg auf die Disketten-
abrechung ausgeschütteten 10 000.- öS (Österreichische Schilling) pro Praxis
sowie die kleinen Investitionszuschüsse für die e-card-Infrastruktur der Praxen auch
gleichzeitig eine pauschale Abgeltung für alle bisher aufgetretenen und zukünftig kommende Serviceleistungen der Ärzte als kundenorientierte Dienstleistungsberufe. - Jedenfalls in der Interpretation unserer Gesundheitsministerin.

Differenzierter ihre Meinung zur Lastenverteilung bei der Information der Versicherten
zwischen dem Personal der Ärztepraxen und den Krankenkassen bzw. des Hauptverbandes.
Eine diesbezügliche Frage beantwortet sie mit:
„Ich möchte eher von Aufgabenverteilung sprechen, die aus meiner Sicht als sachgerecht zu bezeichnen ist: Beim Arzt/Bei der Ärztin liegt der Schwerpunkt auf medizinischer Behandlung,
bei den Versicherungsträgern liegt der Schwerpunkt auf der versicherungsrechtlichen Beratung.
Patienten/Patientinnen mit Angelegenheiten, die nicht behandlungsbezogen sind und die nicht
durch einfache Auskünfte oder kurze Telefonate zu klären sind, sollten daher an den Versicherungsträger verwiesen werden, ohne dass Mutmaßungen über mögliche Hintergründe
oder angebliche Fehler angestellt werden. Es ist auch nicht Aufgabe der Mitarbeiter/
Mitarbeiterinnen in den Arztpraxen, die Patient/Patientinnen auf angebliche Fehler im e-card-System hinzuweisen, solange nicht gesichert ist, dass tatsächlich ein Fehler in diesem System vorliegt.“


Alle Fragen des Abgeordneten zum Bundesrat und die vollständigen Antworten der Frau
Gesundheitsministerin können in den PDFs nachgelesen werden.

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Anfrage an Ministerin Kdolsky

Antwort an Bundesrat Schennach