ANFRAGE AN MINISTERIN |
Anfrage BR Schennach an Ministerin
Kdolsky
Aus den
Arztpraxen wird immer wieder berichtet, dass der Versicherungswechsel
von
Patienten im e-card-System nur sehr zeitverzögert vollzogen wird? - Dazu
und zu anderen
für niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte interessanten Punkte stellte
der Bundestagsabgeordnete der Grünen Stefan Schennach Fragen an die
Gesundheitsministerin.
Die Ministerin stellte klar, dass die abgefragte durchschnittliche
Ummeldungsunsicherheit
bei An- und Abmeldung von 12 Wochen bei Saisonarbeitskräften mit
Versicherungswechsel
generell unvertretbar wäre; sie sei aber, wie die Erfahrungen des
Hauptverbandes zeigen,
so die Ministerin weiter, bei ordnungsgemäßem Meldeverhalten ohnehin
nicht vorhanden.
Auf die Frage ob, sollten diese Fristen kurzfristig nicht reduzierbar
sein, den Praxen für die aufwendigen Telefonnachfragen Entschädigungen
bezahlt werden sollten, gab es auch eine inter¬essante Aussage der
Gesundheitsministerin, indem sie antwortet:
„Nochmals weise ich darauf hin, dass im Regefall die Bearbeitungsfristen
bei den Sozialversicherungsträgern sehr kurz sind. Allfällige
telefonische Nachfragen liegen wohl im
Rahmen des Serviceangebotes kundenorientierter Dienstleistungsberufe,
ohne dass hiefür im Einzelfall Forderungen aufgestellt werden sollten.
Im Übrigen haben die Ärzte/Ärztinnen für
die Ein-führung der e-card namhafte Beträge erhalten. Allein an
Barzahlungen wurden seitens
der Sozialversicherung ca. 9,2 Mio. € geleistet.“
Offensichtlich waren also die vor Jahren für Investitionen zum Umstieg
auf die Disketten-
abrechung ausgeschütteten 10 000.- öS (Österreichische Schilling) pro
Praxis
sowie die kleinen Investitionszuschüsse für die e-card-Infrastruktur der
Praxen auch
gleichzeitig eine pauschale Abgeltung für alle bisher aufgetretenen und
zukünftig kommende Serviceleistungen der Ärzte als kundenorientierte
Dienstleistungsberufe. - Jedenfalls in der Interpretation unserer
Gesundheitsministerin.
Differenzierter ihre Meinung zur Lastenverteilung bei der Information
der Versicherten
zwischen dem Personal der Ärztepraxen und den Krankenkassen bzw. des
Hauptverbandes.
Eine diesbezügliche Frage beantwortet sie mit:
„Ich möchte eher von Aufgabenverteilung sprechen, die aus meiner Sicht
als sachgerecht zu bezeichnen ist: Beim Arzt/Bei der Ärztin liegt der
Schwerpunkt auf medizinischer Behandlung,
bei den Versicherungsträgern liegt der Schwerpunkt auf der
versicherungsrechtlichen Beratung.
Patienten/Patientinnen mit Angelegenheiten, die nicht behandlungsbezogen
sind und die nicht
durch einfache Auskünfte oder kurze Telefonate zu klären sind, sollten
daher an den Versicherungsträger verwiesen werden, ohne dass Mutmaßungen
über mögliche Hintergründe
oder angebliche Fehler angestellt werden. Es ist auch nicht Aufgabe der
Mitarbeiter/
Mitarbeiterinnen in den Arztpraxen, die Patient/Patientinnen auf
angebliche Fehler im e-card-System hinzuweisen, solange nicht gesichert
ist, dass tatsächlich ein Fehler in diesem System vorliegt.“
Alle Fragen des Abgeordneten zum Bundesrat und die vollständigen
Antworten der Frau
Gesundheitsministerin können in den PDFs nachgelesen werden.
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Anfrage
an Ministerin Kdolsky
Antwort an Bundesrat Schennach
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