ÄRZTEAUSWEISE-NEU |
Neue Ärzteausweise ab Juli 2007
Ab dem 1. Juli 07 werden
die Ärzteausweise nur mehr in einem neuen Layout
erstellt und ausgegeben. Die alten Scheckkartenausweise (ausgestellt
nach der Ärzteliste-VO, BGBl.Nr. 392/1995) behalten Ihre Gültigkeit bis
31. Dezember 2011.
Zu den Merkmalen des neuen Ärzteausweises zählen:
• Aktuelles ÖÄK Logo
• Aktuelle internationale Bezeichnung (Austrian Medical Chamber)
• Geänderte Überschrift (Ausweis für Ärztinnen und Ärzte)
• Nummer (Anmerkungen siehe unten)
• Ausstellungsdatum (= Kartenproduktionsdatum)
• Geschlechterspezifische Hologramme
• Erläuternde Bemerkungen in Deutsch und Englisch auf der
Kartenrückseite
Die Berufsbezeichnung des Arztes/der Ärztin (Turnusarzt/Turnsärztin,
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin, etc.) erfolgt weiterhin durch
Klebehologramme, weshalb eine Neuausstellung (d.h. administrativ- und
kostenintensive Produktion einer neuen Karte) bei Veränderung der
Berufsberechtigung nicht notwendig ist.
Anmerkungen zur Ausweisnummer
Bei der oben genannten Ausweisnummer (=Eintragungsnummer) handelt es
sich um eine personenspezifische Nummer, die dem Arzt/der Ärztin von der
ÖÄK im Zuge der Ersteintragung zugeteilt wird. Hierbei wird jeder neu
eingetragenen Person (und nicht jedem neuen Kammermitglied) eine
fortlaufende Nummer vergeben, die um zwei Prüfziffern (nach dem
Bindestrich) ergänzt wird. Diese Prüfziffern dienen dazu, im Fall
manueller Eingaben - vor allem bei Fortbildungsveranstaltungen - die
Fehleingaben möglichst zu vermeiden.
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