ÄRZTEAUSWEISE-NEU



Neue Ärzteausweise ab Juli 2007
 
Ab dem 1. Juli 07 werden die Ärzteausweise nur mehr in einem neuen Layout
erstellt und ausgegeben. Die alten Scheckkartenausweise (ausgestellt nach der Ärzteliste-VO, BGBl.Nr. 392/1995) behalten Ihre Gültigkeit bis 31. Dezember 2011.

Zu den Merkmalen des neuen Ärzteausweises zählen:
• Aktuelles ÖÄK Logo
• Aktuelle internationale Bezeichnung (Austrian Medical Chamber)
• Geänderte Überschrift (Ausweis für Ärztinnen und Ärzte)
• Nummer (Anmerkungen siehe unten)
• Ausstellungsdatum (= Kartenproduktionsdatum)
• Geschlechterspezifische Hologramme
• Erläuternde Bemerkungen in Deutsch und Englisch auf der Kartenrückseite

Die Berufsbezeichnung des Arztes/der Ärztin (Turnusarzt/Turnsärztin, Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin, etc.) erfolgt weiterhin durch Klebehologramme, weshalb eine Neuausstellung (d.h. administrativ- und kostenintensive Produktion einer neuen Karte) bei Veränderung der Berufsberechtigung nicht notwendig ist.

Anmerkungen zur Ausweisnummer
Bei der oben genannten Ausweisnummer (=Eintragungsnummer) handelt es sich um eine personenspezifische Nummer, die dem Arzt/der Ärztin von der ÖÄK im Zuge der Ersteintragung zugeteilt wird. Hierbei wird jeder neu eingetragenen Person (und nicht jedem neuen Kammermitglied) eine fortlaufende Nummer vergeben, die um zwei Prüfziffern (nach dem Bindestrich) ergänzt wird. Diese Prüfziffern dienen dazu, im Fall manueller Eingaben - vor allem bei Fortbildungsveranstaltungen - die Fehleingaben möglichst zu vermeiden.