GRUNDKONZEPT STEHT



Grundkonzept zur notärztlichen Versorgung
Tirols steht – scharfe Absage an „Paramedics“
 
Unter der Einbindung zahlreicher Vorschläge aus dem Kreis der aktiven Notärzte gelang es
einer kammerinternen Arbeitsgruppe im Auftrag des Vorstandes der Ärztekammer für Tirol, ein
zukunftsweisendes Konzept zu erarbeiten. Zentral im Konzept ist die ausschließliche Bindung des Systems ausgebildete NotärztInnen. „Paramedics“ oder anderen nichtärztlichen Versorgungsformen wird eine klare Absage erteilt.

 
Die schwierige Topographie unseres Landes und die fremdenverkehrsbedingt saisonal stark steigende Bevölkerungsdichte erfordern, so die ärztlichen Experten, eine Mindestzahl von zwei Notarztstützpunkten, um eine adäquate notärztliche Versorgung sicherstellen zu können. Die Standorte der Notarztstützpunkte sind so zu wählen, dass vom jeweiligen Stützpunkt aus flächenmäßig eine Maximalversorgung möglich ist. Pro Notarztstützpunkt ist ein systemverantwortlicher Notarzt zu bestellen, dem zumindest Vorschlagsrecht in organisatorischen, fachlichen und in Personalfragen zukommt. Die notärztliche Versorgung abseits der Inntalfurche
gelegener bzw. entlegener Landesteile erfordert individuelle und innovative Lösungen unter Miteinbeziehung der dort ansässigen ÄrztInnen. Diese Einbindung in das Notarztsystem ist gesondert vertraglich zu vereinbaren und zu honorieren, da das Mitwirken in einem organisierten Notarztsystem weder eine sprengelärztliche noch eine vertragsärztliche Dienstverpflichtung darstellt.

Für den Fall, dass Notarztstützpunkte an Krankenanstalten angegliedert werden, wird aus Gründen
der Qualität der notärztlichen Versorgung gefordert, dass es am Krankenhaus tätigen Ärzten freigestellt bleiben muss, ob sie im Notarztsystem mitarbeiten, oder nicht. Um dennoch über ausreichend viele Ärzte zu verfügen, ist ein Modell zu finden, das die Einbindung externer Notärzte ermöglicht. Generell erfordert der hohe Personalbedarf der notärztlichen Versorgung die Einbeziehung sowohl angestellter als auch freiberuflich tätiger Notärzte. Deshalb ist der Gesetzgeber angehalten, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sowohl angestellte als auch freiberuflich tätige Notärzte in das Notarztsystem eingebunden werden können und künftig Rechtssicherheit für die gewählte Beschäftigungsform besteht.

Die Alarmierung der Notärzte und die Koordination der Notarzteinsätze sind von der Landesleitstelle durchzuführen. Wegen der geographischen Lage Osttirols ist eine Kooperation mit den in Oberkärnten bestehenden Strukturen erstrebenswert. Landeseinheitlich sollen auch das Qualitätsmanagement, einschließlich der periodischen Evaluation, die Dokumentation, die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen und die Entlohnung für die Notärzte sein. Die Neukonzeption des Notarztwesens in Tirol bietet zusätzlich die Chance, endlich die Position und die Aufgabenstellung des Leitenden Notarztes, die im Ärztegesetz schon längst geregelt sind, auch einer landesgesetzlichen Regelung zuzuführen.