GRUNDKONZEPT STEHT |
Grundkonzept zur notärztlichen
Versorgung
Tirols steht – scharfe Absage an „Paramedics“
Unter der
Einbindung zahlreicher Vorschläge aus dem Kreis der aktiven Notärzte
gelang es
einer kammerinternen Arbeitsgruppe im Auftrag des Vorstandes der
Ärztekammer für Tirol, ein
zukunftsweisendes Konzept zu erarbeiten. Zentral im Konzept ist die
ausschließliche Bindung des Systems ausgebildete NotärztInnen. „Paramedics“ oder anderen
nichtärztlichen Versorgungsformen wird eine klare Absage erteilt.
Die schwierige
Topographie unseres Landes und die fremdenverkehrsbedingt saisonal stark
steigende Bevölkerungsdichte erfordern, so die ärztlichen Experten, eine
Mindestzahl von zwei Notarztstützpunkten, um eine adäquate notärztliche
Versorgung sicherstellen zu können. Die Standorte der Notarztstützpunkte
sind so zu wählen, dass vom jeweiligen Stützpunkt aus flächenmäßig eine
Maximalversorgung möglich ist. Pro Notarztstützpunkt ist ein
systemverantwortlicher Notarzt zu bestellen, dem zumindest
Vorschlagsrecht in organisatorischen, fachlichen und in Personalfragen
zukommt. Die notärztliche Versorgung abseits der Inntalfurche
gelegener bzw. entlegener Landesteile erfordert individuelle und
innovative Lösungen unter Miteinbeziehung der dort ansässigen ÄrztInnen.
Diese Einbindung in das Notarztsystem ist gesondert vertraglich zu
vereinbaren und zu honorieren, da das Mitwirken in einem organisierten
Notarztsystem weder eine sprengelärztliche noch eine vertragsärztliche
Dienstverpflichtung darstellt.
Für den Fall, dass Notarztstützpunkte an Krankenanstalten angegliedert
werden, wird aus Gründen
der Qualität der notärztlichen Versorgung gefordert, dass es am
Krankenhaus tätigen Ärzten freigestellt bleiben muss, ob sie im
Notarztsystem mitarbeiten, oder nicht. Um dennoch über ausreichend viele
Ärzte zu verfügen, ist ein Modell zu finden, das die Einbindung externer
Notärzte ermöglicht. Generell erfordert der hohe Personalbedarf der
notärztlichen Versorgung die Einbeziehung sowohl angestellter als auch
freiberuflich tätiger Notärzte. Deshalb ist der Gesetzgeber angehalten,
die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sowohl
angestellte als auch freiberuflich tätige Notärzte in das Notarztsystem
eingebunden werden können und künftig Rechtssicherheit für die gewählte
Beschäftigungsform besteht.
Die Alarmierung der Notärzte und die Koordination der Notarzteinsätze
sind von der Landesleitstelle durchzuführen. Wegen der geographischen
Lage Osttirols ist eine Kooperation mit den in Oberkärnten bestehenden
Strukturen erstrebenswert. Landeseinheitlich sollen auch das
Qualitätsmanagement, einschließlich der periodischen Evaluation, die
Dokumentation, die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen und die
Entlohnung für die Notärzte sein. Die Neukonzeption des Notarztwesens in
Tirol bietet zusätzlich die Chance, endlich die Position und die
Aufgabenstellung des Leitenden Notarztes, die im Ärztegesetz schon
längst geregelt sind, auch einer landesgesetzlichen Regelung zuzuführen.
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