KMU-FÖRDERGESETZ |
KMU-Förderungsgesetz bringt
Verbesserungen für Ärzte
Für Überschussrechner, also
auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, wurde im kürzlich
verabschiedeten KMU-Förderungsgesetz ab 2007 ein Freibetrag für
investierte Gewinne eingeführt.
• Der Freibetrag beträgt bis zu 10 % des einkommensteuerpflichtigen
Gewinnes des betreffenden Jahres (ohne Übergangsgewinne und ohne
Veräußerungsgewinne), d.h. bis 10 % des Gewinnes können
einkommensteuerfrei bleiben. Der Freibetrag darf höchstens € 100.000,
pro Jahr ausmachen. Bei Personengesellschaften können die € 100.000,
Höchstgrenze bzw. kann der geltend gemachte Betrag anteilig nach den
Gewinnbeteiligungsquoten der Gesellschafter/innen verteilt werden.
• Voraussetzung ist eine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter im
gleichen Jahr. Diese Investition muss mindestens das Ausmaß der in
Anspruch genommenen Begünstigung haben.
• Begünstigt sind körperlich abnutzbare Anlagegüter mit einer
vierjährigen Behaltedauer (Nutzungsdauer)
• Wertpapiere, die zur Wertpapierdeckung der Abfertigungsrücklage dienen
• Der Freibetrag kann zusätzlich zur normalen Absetzung für Abnutzung
(AfA) geltend gemacht werden.
• Ausgenommen von der Begünstigung sind u.a.: geringwertige
Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude und PKW
das dazugehörende Bundesgesetzblatt zum Download
als pdf-Datei
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