KMU-FÖRDERGESETZ



KMU-Förderungsgesetz bringt
Verbesserungen für Ärzte
 
Für Überschussrechner, also auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, wurde im kürzlich verabschiedeten KMU-Förderungsgesetz ab 2007 ein Freibetrag für investierte Gewinne eingeführt.

• Der Freibetrag beträgt bis zu 10 % des einkommensteuerpflichtigen Gewinnes des betreffenden Jahres (ohne Übergangsgewinne und ohne Veräußerungsgewinne), d.h. bis 10 % des Gewinnes können einkommensteuerfrei bleiben. Der Freibetrag darf höchstens € 100.000, pro Jahr ausmachen. Bei Personengesellschaften können die € 100.000, Höchstgrenze bzw. kann der geltend gemachte Betrag anteilig nach den Gewinnbeteiligungsquoten der Gesellschafter/innen verteilt werden.

• Voraussetzung ist eine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter im gleichen Jahr. Diese Investition muss mindestens das Ausmaß der in Anspruch genommenen Begünstigung haben.

• Begünstigt sind körperlich abnutzbare Anlagegüter mit einer vierjährigen Behaltedauer (Nutzungsdauer)

• Wertpapiere, die zur Wertpapierdeckung der Abfertigungsrücklage dienen

• Der Freibetrag kann zusätzlich zur normalen Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden.

• Ausgenommen von der Begünstigung sind u.a.: geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude und PKW


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