PROTESTMASSNAHMEN |
Ärztekammer hält Protestmaßnahmen
aufrecht
Missverständliche Bestimmungen im Finanzausgleich –
Ordinationsschließungen und Folgemaßnahmen – Dialog mit Bevölkerung
Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) beschloss am
Mittwoch in
einer außerordentlichen Sitzung in Wien, die angekündigten Maßnahmen
gegen
eine Verstaatlichung und Zentralisierung des Gesundheitssystems aufrecht
zu
erhalten. Dem zugrunde liegenden Finanzausgleich seien zwar einige Zähne
gezogen worden, doch sei der Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern
nach wie
vor „vom Geist der Verstaatlichung“ getragen.
Prinzipiell fehlt den hohen Ärztevertretern eine von breitem politischen
Konsens
getragene grundsätzliche Bestimmung, dass die medizinische Versorgung
außerhalb der Spitäler ausschließlich durch niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte
oder ärztliche Gruppenpraxen vorzunehmen sei. Im weiteren reklamiert der
Vorstand der ÖÄK die Verankerung des autonomen Vertragsverhältnisses
zwischen Ärztekammern und Sozialversicherungen als Grundlage der
wohnortnahen, persönlichen Patientenbetreuung.
Kritisiert wird von den ärztlichen Spitzenvertretern, dass wesentliche
Fragen der
Qualitätssicherung, so z.B. die Kontrolle der Ausbildungsstellen und der
Ausbildungsstätten von der Österreichischen Ärztekammer zum Staat
abwandern
sollen. Darin sieht die ÖÄK das Ausschalten einer „nur der medizinischen
Qualität
und dem hohen Ausbildungsstandard und nicht ökonomischen Vorgaben
verpflichteten Kontrollstelle“.
Die ÖÄK fordert nun von Seiten der Politik Klarstellungen
interpretationsbedürftiger
Bestimmungen. Zusätzlich reklamiert sie Maßnahmen zur Sicherung der
international hervorragenden Versorgung und deren Organisation. Um die
Gefahren
der im Finanzausgleich nach wie vor stark ausgeprägten
Zentralisierungstendenzen
aufzuzeigen, wollen nun die Ärztinnen und Ärzte sowie deren
Interessenvertretungen in einen „offensiven Prozess der Information und
des
Dialogs mit der Bevölkerung eintreten“.
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