PROTESTMASSNAHMEN



Ärztekammer hält Protestmaßnahmen aufrecht
 
Missverständliche Bestimmungen im Finanzausgleich –
Ordinationsschließungen und Folgemaßnahmen – Dialog mit Bevölkerung


Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) beschloss am Mittwoch in
einer außerordentlichen Sitzung in Wien, die angekündigten Maßnahmen gegen
eine Verstaatlichung und Zentralisierung des Gesundheitssystems aufrecht zu
erhalten. Dem zugrunde liegenden Finanzausgleich seien zwar einige Zähne
gezogen worden, doch sei der Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern nach wie
vor „vom Geist der Verstaatlichung“ getragen.
Prinzipiell fehlt den hohen Ärztevertretern eine von breitem politischen Konsens
getragene grundsätzliche Bestimmung, dass die medizinische Versorgung
außerhalb der Spitäler ausschließlich durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
oder ärztliche Gruppenpraxen vorzunehmen sei. Im weiteren reklamiert der
Vorstand der ÖÄK die Verankerung des autonomen Vertragsverhältnisses
zwischen Ärztekammern und Sozialversicherungen als Grundlage der
wohnortnahen, persönlichen Patientenbetreuung.
Kritisiert wird von den ärztlichen Spitzenvertretern, dass wesentliche Fragen der
Qualitätssicherung, so z.B. die Kontrolle der Ausbildungsstellen und der
Ausbildungsstätten von der Österreichischen Ärztekammer zum Staat abwandern
sollen. Darin sieht die ÖÄK das Ausschalten einer „nur der medizinischen Qualität
und dem hohen Ausbildungsstandard und nicht ökonomischen Vorgaben
verpflichteten Kontrollstelle“.
Die ÖÄK fordert nun von Seiten der Politik Klarstellungen interpretationsbedürftiger
Bestimmungen. Zusätzlich reklamiert sie Maßnahmen zur Sicherung der
international hervorragenden Versorgung und deren Organisation. Um die Gefahren
der im Finanzausgleich nach wie vor stark ausgeprägten Zentralisierungstendenzen
aufzuzeigen, wollen nun die Ärztinnen und Ärzte sowie deren
Interessenvertretungen in einen „offensiven Prozess der Information und des
Dialogs mit der Bevölkerung eintreten“.

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